Leider haben wir durch die Erhöhung der Gehälter für Pflegekräfte und die Erhöhung von
Strom um 27%
Gas um 76% und
Wasser um 53%
keine andere Möglichkeit, als wenigstens einen Teil der Kosten weiterzugeben.
Daher müssen wir unsere Tagespauschale erhöhen auf
265,00 €
Davon ist der Eigenanteil 35,00 € für Kost und Logis.
Die Pflegekasse bezuschusst den Aufenthalt gem. § 39 SGBXI (Verhinderungspflege) und § 42 Abs. 3 SGBXI (Kurzzeitpflege).
Auch können Sie über die Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGBXII abrechnen.
Darin sind enthalten:
- Einzel- bzw. Doppelzimmer mit Vollpension
24-Stunden-Betreuung durch eine ausgebildete Vollzeitkraft, die im Haus wohnt- - Pflegerische Tätigkeiten und Nachtbereitschaft
- Alle Ausflüge, außer den Eintrittsgeldern in Museen, Zoos, Parks, etc.
- Gegebenenfalls Verabreichung von Medikamenten und Wundpflege sowie Begleitung bei Arztbesuchen (Gemeinschaftspraxis im Ort)
- Abholung vom Bahnhof.
Bei Buchung bitten wir anhand eines Fragebogens um die Abklärung der Bedürfnisse und Wünsche des zu betreuenden Gastes.